Informationen zum Elternbeirat

Kindertageseinrichtungen sind kraft Gesetzes dazu verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben eine enge Kooperation mit den Eltern zu suchen und sie an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen (Art. 14 BayKiBiG).

Der Elternbeirat hat wichtige Aufgaben im Kinderhaus, welche die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen, umfasst. Darunter zählen beispielsweise hier im Kinderhaus die Planung und Durchführung des Standes am Christkindlmarkt oder auch andere besondere Aktionen, wie die „Reise nach Rom“. Auch bei wichtigen Entscheidungen für die Einrichtung wird der Elternbeirat informiert, angehört und die eigenen Vorschläge können eingebracht werden. Zudem ist die Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, dem pädagogischem Personal und dem Träger hier sehr essentiell und wertvoll. In erster Linie ist es wichtig, dass der Elternbeirat unterstützend tätig wird und eine Art „Beraterfunktion“ übernimmt. Auch in Sachen Finanzen hat der Elternbeirat mitzureden, denn es muss entschieden werden, was mit dem zur Verfügung stehendem Geld passiert. Es ist also offensichtlich, dass der Elternbeirat eine sehr wertvolle und wichtige Rolle in den Kindertagesstätten aufweist.

Detail-Informationen (Zusammensetzung des Elternbeirates) finden Sie hier!